Shisha

Uuups, das sollst du wohl nicht sehen

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Titel

Achtung:

Bei uns in der Location im Gasstätten-Bereich kauft Ihr nicht den Tabak! Ihr bekommt die Tabaksorte zu der bestellten Shisha laut §25 Abs. 1 Satz 1 TabStG zurkostenloser (!) Probe

Laut Gesetz gilt folgendes:
Siegelbruch, § 25 Abs. 1 Satz 1 TabStG Die Kleinverpackungen dürfen nicht geöffnet und das Steuerzeichen darf nicht beschädigt werden.

Ausnahmen:
Packungen, die nicht Feinschnitt oder Zigaretten enthalten, dürfen zur Kontrolle bzw. zur Verteilung kostenloser (!) Proben geöffnet werden.

§1 Abs. 5 Satz 1 TabStG
(5) Rauchtabak ist Feinschnitt, wenn mehr als 25 Prozent des Gewichts der Tabakteile weniger als 1,5 Millimeter lang oder breit sind.

In unserer Location kauft Ihr die Nutzung der Shisha und nicht den Tabak! Nutzung bedeutet: Saubere Shisha mit frischem Wasser und Kohle. Den Tabak gibt es zu der bestellten Shisha zur kostenlosen Probe dazu. Da wir nicht den Tabak verkaufen, werdet Ihr auch keinen Preis in unseren Menükarten an den Tabaksorten finden. Der Preis für die Shisha ist ersichtlich.

Mit eintreten in unsere Location und bestellen einer Shisha erklart Ihr euch fur einverstanden.

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